Noch bis zum 3. Juni können Sie Ihre Perspektive zum neuen ESRS-Entwurf der EU einbringen.

Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) legen fest, wie Unternehmen, die unter die CSRD fallen, über ESG-Faktoren, also Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen berichten müssen.

Diese Berichtspflichten wollte die EU mit der Omnibus-Richtlinie vereinfachen. Deshalb hat sie nicht nur stark eingeschränkt, welche Unternehmen unter die CSRD fallen, sondern auch die EFRAG damit beauftragt, die ESR-Standards zu vereinfachen. Auf Basis des EFRAG-Entwurfs vom November 2025 hat die EU-Kommission nun eine eigene überarbeitete Version vorgelegt. Für Geschäftsjahre ab 2027 sollen die neuen Standards verpflichtend gelten. 2026 können sie bereits optional zum Einsatz kommen.


Wesentliche Anpassungen im Überblick:

ESRS 1 – General Requirements
  • Klarstellung: Als nicht wesentlich identifizierte Informationen sollen nicht berichtet werden („shall not report“).
  • Einführung eines Übergangszeitraums für Angaben zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) bis 2028.
ESRS 2 – General Disclosures
  • Berechnung erwarteter finanzieller Auswirkungen kann künftig auf Schätzungen basieren.
  • Wird diese Schätzung wegen neuer Informationen aktualisiert, gilt das nicht automatisch als Berichtsfehler.
E1 – Klimawandel
  • Pflicht zur Offenlegung, wenn der Transitionsplan eines Unternehmens nicht mit dem 1,5 °C-Ziel kompatibel ist.
  • Bei Bilanzierungsgrenze von Brutto-Treibhausgasemissionen der Scopes 1, 2 und 3 darf jetzt auch der Equity-Share-Ansatz oder der Ansatz der operativen Kontrolle anwendet werden.
E2 – Umweltverschmutzung

• Keine Pflicht mehr zur Berichterstattung über sekundäres Mikroplastik. • Stärkere Einbindung von Managementbewertungen zur Wesentlichkeit von Schadstoffemissionen.

Parallel dazu wurde auch der Entwurf für den neuen freiwilligen Standard (VS) veröffentlicht, der den bisherigen VSME weiterentwickelt.

Beide Konsultationen laufen bis zum 3. Juni.

Nach Abschluss der Konsultationsphase will die EU-Kommission die neuen Standards so schnell wie möglich erlassen. EU-Parlament und Rat haben anschließend zwei Monate Zeit für mögliche Einwände bevor die neuen Standards in Kraft treten.

Autor: Hannah Powarcinsky
Tags:  Nachhaltigkeit


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