Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet neue Anreize für Unternehmen zur energetischen Gebäudesanierung.
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Bis zum 31.05.2021 muss wieder die Emissionserklärung nach der 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2020 abgegeben werden.
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Als zuständige Behörde wickelt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) den nationalen Emissionshandel ab 2021 ab.
Auf ihrer Website hat die DEHSt einen neuen Menüpunkt für das neue Nationale Emissionshandelssystem (nEHS) eingerichtet und ein Hintergrundpapier mit grundlegenden Informationen veröffentlicht:
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Der Arbeitsausschuss „Energieeffizienz und Energiemanagement“ antwortet auf Fragen im Zusammenhang mit der Verbesserung der energiebezogenen Leistung. Die ISO 50001 fordert einen Nachweis über die fortlaufende Verbesserung der energiebezogenen Leistung, indem beispielsweis in regelmäßigen Abständen die Energiekennzahlen mit der energetischen Ausgangsbasis verglichen werden. In der Praxis stellen sich dazu immer wieder grundlegende Fragen. Einige davon wurden nun vom Arbeitsausschuss „Energieeffizienz und Energiemanagement“ (im DIN-Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes) beantwortet.
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Anlagenbetreiber im Europäischen Emissionshandel müssen bis zum 31. März 2020 ihre verifizierten Emissionsberichte 2019 über die Virtuelle Poststelle (VPS) bei der DEHSt einreichen. Die für die Erstellung der Emissionsberichte erforderliche Software steht nun bereit: www.formulare.dehst.de/
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Im kommenden Jahr werden alle Anlagenbetreiber mit Anlagen im Europäischen Emissionshandel (EU ETS) ihre Überwachungspläne aktualisieren und den Anforderungen der revidierten EU Monitoringverordnung (EU MVO) angleichen müssen.
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Das Antragsverfahren für die kostenlose Zuteilung in der vierten Phase des EU-Emissionshandels ist abgeschlossen. FutureCamp zählt in diesem Bereich zu den erfahrensten Dienstleistern und hat mit seinem Expertenteam die Erstellung von rund 200 Anträgen in allen Sektoren begleitet.
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Im Auftrag der IHK Schwaben schulte FutureCamp in den letzten Monaten Auszubildende der Firmen Umwelt Service Mannert GmbH und Pfeifer Holz GmbH.
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Das Marktstammdatenregister startet am 31.1.2019. Folgende Pflichten ergeben sich für Energieerzeuger und –verbraucher: Betreiber von Bestandsanlagen müssen Ihre Anlagen innerhalb von 2 Jahren anmelden. Neuanlagen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
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Die neue Förderrichtlinie „Energieeffizienz in der Wirtschaft“ ist am 1.1.2019 in Kraft getreten. Mit der Förderrichtlinie ergeben sich neue Impulse für die Förderung von Energieeffizienzprojekten in der Industrie.
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