Im März 2026 erfolgte die erste Transaktion von CO2-Entnahmezertifikaten aus einem Projekt, das nach den Vorgaben des neuen EU-Zertifizierungsrahmens „Carbon Removal and Carbon Farming“ (CRCF) entwickelt wurde. Es handelt sich dabei um Vorab-Käufe aus einem (BECCS)-Projekt (Bioenergy with Carbon Capture and Storage) in Schweden. Das Handelsgeschäft signalisiert den Übergang von der Politikgestaltung zur realen Umsetzung des CRCF-Markts für zertifizierte CO2-Entnahmeeinheiten.
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Am 3. Februar hat die EU-Kommission den finalen delegierten Rechtsakt zu permanenten Carbon Removals verabschiedet. Er definiert erstmals verbindliche Anforderungen und Quantifizierungsregeln für CDR-Projekte wie DACCS, BioCCS und Biokohle.
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Der Deutsche Bundesrat hat im Dezember 2025 dem Kohlendioxid-Speicherungs-und-Transport-Gesetz (KSpTG) zugestimmt – ein wichtiger Meilenstein für die Regulierung von CO2-Entnahmen in Deutschland.
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