Mit Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) durch den Bundestag im Juni 2021 sind Unternehmen erstmals zur Berichterstattung über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und Umweltbelangen entlang der Lieferkette verpflichtet.
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