FutureCamp Climate GmbH und ARRK Engineering GmbH, vertreten durch Anne-Claire Höppner und Annette Gruß, haben sich strategisch verbunden und begleiten Unternehmen durchgängig auf dem Weg ihrer nachhaltigen Transformation (v. l. n. r.: Annette Gruß, Geschäftsführerin bei FutureCamp Climate und Anne-Claire Höppner, Bereichsleiterin Nachhaltigkeitsmanagement bei ARRK Engineering).
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Das Beste aus zwei Welten: gemeinsamer Nachhaltigkeits-Check von FutureCamp und ARRK Engineering für produzierende Unternehmen. Die FutureCamp Climate GmbH und die ARRK Engineering GmbH bieten Ihnen verzahnte Kompetenzen in den Bereichen Produktentwicklung und Nachhaltigkeitsmanagement. Gemeinsam unterstützen wir produzierende Industrien und deren Zulieferer durchgängig und konsistent auf dem Weg der nachhaltigen Transformation!
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Abweichend von der noch geltenden aktuellen Regelung ist eine Anwendung durch betroffene Unternehmen bereits für das laufende Geschäftsjahr geplant. Eine Verabschiedung der finalen delegierten Rechtsakte ist für Juni angesetzt.
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Seit dem 5. Januar 2023 ist die EU Corporate Sustainable Reporting Directive (EU-CSRD) der Europäischen Union in Kraft. Diese verpflichtet Unternehmen dazu, in ihrem jährlichen Lagebericht öffentlich zum Nachhaltigkeitsmanagement und -kennzahlen zu berichten.
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Die europäische Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung EU Corporate Sustainabilty Reporting Directive (CSRD) tritt voraussichtlich Ende November 2022 in Kraft. Parallel wurden erste Entwürfe zu den EU-Berichtsstandards veröffentlicht.
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Ab 2024 müssen alle großen Unternehmen in der EU zu Nachhaltigkeit berichten. Grundlage dafür ist die EU Corporate Sustainability Reporting Directive (EU CSRD). Diese soll die bestehende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (EU NFRD) ablösen. Damit erweitert sich nicht nur der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich (von ca. 11.000 auf ca. 50.000), auch die inhaltlichen Anforderungen werden erheblich verschärft.
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Anfang Juli 2022 hat die EU einen ergänzenden delegierten Rechtsakt verabschiedet, nach dem unter bestimmten Voraussetzungen bestimmte Tätigkeiten im Bereich der nuklearen oder Energiegewinnung aus Erdgas als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gelten, die den Transformationsprozess zu einer CO2-neutralen Zukunft ermöglichen.
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Die von der EU beauftragte Instanz EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) veröffentlicht erste Arbeitspapiere zu den Europäischen Berichtsstandards.
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Basierend auf dem Landesklimaschutzgesetz hat sich die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz das ambitionierte Ziele gesetzt, bis 2030 klimaneutral zu werden. FutureCamp unterstützte das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) bei der Erarbeitung des entsprechenden Konzepts für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2030.
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Signifikante Überarbeitung der CSR-Reporting-Standards der Global Reporting Initiative (GRI): Das Update ist die relevanteste Überarbeitung seit der Einführung der GRI-Standards im Jahr 2016. Ziel ist eine noch umfassendere und transparentere Nachhaltigkeitsberichterstattung. Auch Unternehmen, die bereits langjährig nach GRI-Anforderungen berichten, müssen nacharbeiten. Dafür haben sie nicht mehr allzu viel Zeit: Die aktualisierten Standards lösen ab 1.1.2023 die Vorgängerversion ab.
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