Im Juli 2025 hat das BMUKN einen Referentenentwurf vorgestellt, um die geänderte EU-Richtlinie über Industrieemissionen (Industrial Emissions Directive - IED 2.0) in deutsches Recht zu übernehmen. Die neuen Vorgaben sollen sowohl für bestehende Anlagen nach der 4. BImSchV sowie auch für neue Anlagen gelten.
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