CBAM soll vereinfacht und kosteneffizienter werden: Der Ratsvorsitz und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments haben sich am 18. Juni auf eine vorläufige Einigung zur Vereinfachung des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) verständigt. Dieser Prozess ist Teil des sogenannten „Omnibus I“-Pakets.
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Importeure von CBAM-Waren können sich ab sofort als CBAM-Anmelder registrieren.
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Ab dem 01.01.2026 wird der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) von der Einführungsphase (2024–2025) in die Regelphase übergehen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch zugelassene Importeure CBAM-relevante Produkte einführen.
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