Auf EU-Ebene wurde der konkrete Prozess für einen EU-weit einheitlichen Umgang mit Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten gestartet. Der Entwurf der Richtlinie (2022/0051 - COD) ist tiefgreifender als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), welches jedoch eine gute Grundlage zur Erfüllung der Richtlinie bietet.

Am 23.2.2022 legte die Europäische Kommission den Entwurf für eine Lieferketten-Richtlinie vor. Diese hat zum Ziel, dass europäische Unternehmen und auch solche, die in der EU wirtschaften, Menschrechte und die Umwelt entlang der globalen Lieferketten respektieren. Der Entwurf wird nun im Europäischen Parlament diskutiert und sehr wahrscheinlich noch verändert, bis die Richtlinie in Kraft tritt.

Momentan ist der Entwurf ambitionierter als das deutsche LkSG, da er mehr Unternehmen umfasst, zivilrechtliche Haftung der Unternehmen bei Verstößen in der Lieferkette vorsieht und eine 1,5 °C-Ziel-konforme Unternehmensstrategie verlangt.

Betroffen sein sollen Unternehmen mit durchschnittlich 500 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von 150 Mio. € oder Unternehmen in sogenannten high-impact-Branchen mit 250 Mitarbeitern bei einem Umsatz von 40 Mio. € (z. B. Textil und Bergbau). Zudem erfasst die Richtlinie Unternehmen aus Drittstaaten, welche die genannten Umsätze innerhalb der EU erwirtschaften.

Es ist anzunehmen, dass die EU-Richtlinie über eine Anpassung des LkSG in nationales Recht umgesetzt wird. Eine doppelte Berichterstattungspflicht zu Lieferketten ist vermutlich nicht zu erwarten. Von Vorteil für deutsche Unternehmen wird bei in Kraft treten der Richtlinie sein, dass das LkSG ab 2023 gilt und entsprechende Strukturen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten dann bereits entwickelt sein werden. Wann die europäische Richtlinie in Kraft treten wird, ist noch nicht abzusehen, da dies von der Intensität der Diskussionen im Europäischen Parlament abhängt.

FutureCamp steht Ihnen bei Fragen zum Entwurf der EU-Richtlinie, als auch zum LkSG zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne zu Betroffenheiten der Gesetze und zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten. Da Unternehmen als Zulieferer auch indirekt vom LkSG betroffen sein können, klären wir Ihre Verantwortung in Bezug auf Sorgfaltspflichten entlang von Lieferketten.

Autor: Felix Rau
Tags:  Nachhaltigkeit


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