Die von der EU beauftragte Instanz EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) veröffentlicht erste Arbeitspapiere zu den Europäischen Berichtsstandards.

Seit 2017 sind große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Hauptsitz in der EU verpflichtet, gemeinsam mit dem Lagebericht Informationen zu wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten zu veröffentlichen. Die EU hat im April 2021 einen Entwurf zur Erweiterung dieser Berichtspflicht vorgelegt. Laut diesem würde sich nicht nur der Kreis der betroffenen Unternehmen in Deutschland ca. verzwanzigfachen, auch inhaltlich sollen die Anforderungen deutlich ansteigen.

Zur Erfüllung der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (EU CSRD) soll anhand Europäischer Berichtsstandards berichtet werden, welche die EU bis Herbst 2022 vorlegen möchte. Die zuständige EFRAG hat nun erste Arbeitspapiere veröffentlicht. Diese stellen lediglich den Diskussionsstand dar und liegen noch nicht als Entwürfe zur öffentlichen Konsultation vor. Die Standards setzen sich aus drei Ebenen zusammen: sektorübergreifend (sector-agnostic), sektorspezifisch (sector-specific) und unternehmensspezifisch (entity-specific).

Das nun veröffentlichte Arbeitspapier „European Sustainability Reporting Standard 4 Sustainability material impacts, risks and opportunities“ sollte auch Unternehmen aufhorchen lassen, die bereits unter der aktuell noch geltenden Richtlinie EU NFRD (Non-financial Reporting Directive) berichten (in Deutschland umgesetzt durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Durch den doppelten Materialitätsansatz als wesentliches Element werden sich die zu berichtenden Inhalte deutlich ausweiten. Bislang mussten Nachhaltigkeitsaspekte nur dann offengelegt werden, wenn sie aus Unternehmenssicht („financial materiality“) UND aus Stakeholdersicht („impact materiality“) wesentlich waren. Neben den wesentlichen Themen und dazugehörigen Chancen und Risiken sind laut aktuellem Arbeitsstand zukünftig zusätzlich auch die dazugehörigen Prozesse und Strukturen (Governance) im Unternehmen offenzulegen.

Am Beispiel des Arbeitspapiers „European Sustainability Reporting Standard E1 Climate change“ lässt sich gut erkennen, dass die EU sehr darum bemüht ist, bestehende Berichtssysteme zu berücksichtigen, um den zusätzlichen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren. Im Dokument finden sich beispielsweise konkrete Bezüge zu CDP und TCFD.

Sie sind nicht sicher, ob ihr Unternehmen von der neuen Nachhaltigkeitsberichtspflicht betroffen ist oder wie Sie die neuen Anforderungen umsetzen sollen? Kommen Sie gerne auf uns zu!

Autor: Hannah Powarcinsky
Tags:  Nachhaltigkeit


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