Im Dezember 2022 sind für die europäische Klimapolitik bis 2030 und darüber hinaus wichtige politische Weichen für die Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität gestellt worden.

Zu Fit-4-55 wurde im Dezember 2022 ein sehr großes Paket mit vielen wichtigen Grundsatzentscheidungen zum politischen Abschluss gebracht. Das Paket beinhaltet u.a.:

  • Eine Revision des bestehenden EU-Emissionshandels (EU-ETS 1) mit deutlicher Ambitionssteigerung, Einbeziehung des Schiffsverkehrs, Veränderungen bei der kostenlosen Zuteilung und Anpassungen bei der Marktstabilitätsreserve
  • Die Einführung eines zweiten europäischen Handelssystems (EU-ETS 2) für Gebäude, Verkehr und nicht im EU-ETS 1 erfasste Emissionen in Gewerbe, Handel und Industrie
  • Die schrittweise Einführung einer CO2-Abgabepflicht für importierte energieintensive Produkte (CBAM)

Bis Anfang Februar liegen die zum Teil sehr umfangreichen Rechtstexte (EU-Richtlinien und Verordnungen) zu den o.g. Themen vor. Hinzu kommen sehr wichtige nachgelagerte (delegierte) Rechtsakte mit Bestimmungen von hoher Relevanz in der Praxis. Als Beispiel können die Entwürfe zur Definition von grünen Energieträgern für stationäre und mobile Anwendung dienen. Viele wesentliche Umsetzungsakte liegen zwar noch nicht vor, wie etwa die beabsichtigte Anpassung der Definition einiger Benchmarks für die kostenloste Zuteilung im EU-ETS 1. Trotzdem ist in vielen Fällen klar, auch für das EU-ETS 2, wohin die Reise geht und was aus Sicht von Unternehmen oder deren Verbänden in der nächsten Zeit besonders wichtig ist. Bei uns laufen die Auswertungen auf Hochtouren – auch zu anderen Themen, die für Unternehmen sehr bedeutsam sind, wie etwa zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und ständig steigenden Anforderungen auch zu den eigenen „Carbon Footprints“ über die oben genannten EU-ETS-Systeme hinaus. Hierzu werden wir Sie gerne auch zu unserer 6. FutureCamp Frühjahrstagung: Schwerpunkt - nachhaltige Transformation der Wirtschaft begrüßen.

Autor: Roland Geres
Tags:  Klimapolitik


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