Gute Nachrichten für besonders stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen: Mit dem Strompreispaket vom 9. November beschließt die Bundesregierung die Fortführung der sogenannten Strompreiskompensation für die nächsten fünf Jahre.

Diese Beihilfe entlastet die berechtigten Unternehmen teilweise von den indirekten CO2-Kosten aus dem EU-ETS. Mit dem „Super Cap“ soll auch die ergänzende Beihilfe fortgeführt werden und durch den Entfall des Sockelbetrags in bestimmten Fällen ausgeweitet werden. Für alle antragsberechtigen Unternehmen wirkt sich der Wegfall des Selbstbehalts positiv aus. Bisher mussten Unternehmen die indirekten Kosten für den Verbrauch von einer GWh Strom je Anlage vollständig tragen. Der Wegfall dieser Regelung kann die Beihilfe auch für kleinere Anlagen attraktiver machen.

Autor: Stefan Weigert
Tags:  Strompreiskompensation


... Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag ...