Mit dem 1. Januar 2021 ist der Brennstoffemissionshandel gestartet. Mittels des sogenannten nationalen Emissionshandels (nEHS) werden seit diesem Jahr insbesondere der Gebäude- und Verkehrsbereich stärker belastet. Für die betroffenen Unternehmen (die sog. „Inverkehrbringer“) bedeutet dies u. a., dass sie sich um die Themen Zertifikatsbeschaffung und Registerkontoführung kümmern müssen.

Zertifikatsbeschaffung

Bis 2025 gilt eine Festpreisphase mit steigenden Preisen von 25 Euro/t (2021) auf 55 Euro/t (2025). Die Zertifikate werden durch eine noch zu bestimmende Handelsstelle in regelmäßigen Abständen verkauft. Ein möglicher Kandidat wäre die Energiebörse EEX in Leipzig. Die Ausschreibung läuft. Geplant ist, dass der Verkauf in der zweiten Jahreshälfte 2021 startet. Dabei ist zu beachten, dass man möglichst passgenau zukaufen sollte. Kauft man zu viele, verfallen die Zertifikate, sofern man keinen Abnehmer findet; kauft man im betreffenden Jahr zu wenige, so kann man nur bis zu 10 % nachkaufen oder muss die dann teureren Zertifikate des Folgejahres nutzen. Die Zertifikatsabgabe muss bis zum 30. September des jeweiligen Folgejahres durchgeführt werden.

Registerkonto

Jeder Inverkehrbringer muss ein Registerkonto führen. Die zuständige Behörde DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) möchte ab April 2021 die Kontoeröffnung ermöglichen und rät dazu, diese dann möglichst zeitnah umzusetzen.

Detaillierte Informationen zum nEHS finden Sie auf der Website der DEHSt.

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Autor: Dominik Glock
Tags:  BrennstoffemissionshandelBEHG


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